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Der Stempel-Papier-Impost der
Altdeutschen Staaten Eine enzyklopädische Zusammenstellung |
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Der Stempelpapier-Impost wurden weit vor dem Gebührenmarken-Impost herausgegeben, die erst Mitte des 19. Jahrhunderts folgten. Man nannte sie konsequenter Weise in Anlehnung an den gebräuchlichen Begriff des Stempel = Stempelmarken. Das Signett oder die Signette, wie der Impost Gebührenstempel auch genannt wurde, blieb aber auch parallel dazu bis in die jüngste Vergangenheit im Gebrauch. Die vom Siegelpapier abgeleiteten Gebührenstempel weisen zunächst neben dem Hoheitszeichen einen Gebührenvermerk auf, und unterscheiden sich dadurch von gewöhnlichen Amtstempeln, Briefstempeln oder Amtssiegeln. (Anm. : Die Siegeloblaten haben damit nichts zu tun und sind ganz etwas anderes). Da die Forschung auf diesem Gebiet in Deutschland eigentlich bisher noch nie umfassend erfolgt ist, und wir davon ausgehen können, dass von den 1000 Herrschaften (davon alleine 300 Reichsunmittelbar, d.h. souverän!), geschätzte 500 oder mehr über eine eigene Gebührenhoheit verfügt hatten, auch wirklich die meisten davon Gebührenstempel herausgegeben haben, kommt man zunächst nicht daran vorbei, sich ausgiebig mit der deutschen Heraldik, dem Münzwesen, sowie mit Gebiets- und Entwicklungskarten auseinanderzusetzen, um überhaupt in der Lage zu sein, aufgefundene Impost Stempelpapiere zuzuordnen. Dazu kommen noch 1700 reichsritterschaftliche Gebiete, mit etwa 450 Familien, die - wie wir heute wissen - auch z.T. Impost-Stempelpapiere herausgegeben haben. Ganz anders als in zentral gelenkten Königreichen, wie z.B. England, Frankreich und Spanien, aber auch Österreich, wo im wesentlichen ein einheitliches Stempelgefälle eingeführt war, gab es darüber hinaus in Deutschland in beinahe jedem Fürstenhaus eigene Gesetze und Vorschriften. Ich habe versucht, zu jedem Gebiet den wesentlichen historischen Hintergrund, die Heraldische Zuordnung, das Münzwesen, die Stempeledikte und Vorschriften, nach Möglichkeit die Verzeichnisse der herausgegebenen Stempelformen zusammen mit einigen Exemplaren vorgefundener Beispiele in den Handbüchern zur Verfügung zu stellen. Zu über 100 Gebieten ist ein umfassender Start gelungen, bei denen der Forschungsstand erst mal als zufriedenstellend abgeschlossen gilt, auch wenn immer wieder neue Funde zu neuen Betrachtungen führen können. Dieses Werk, zunächst sind etwa 7000 Seiten erreicht, hat ein schier unermessliches Volumen, und es erscheint wenig sinnvoll, bis zu seiner vollständigen Bearbeitung mit der Herausgabe zu warten. Es soll mit den Vorabveröffentlichungen jedem Forscher, sei er nun Historiker oder Philatelist, eine Hilfestellung und Übersicht zu seinem Gebiet gegeben werden. Denn gerade wenn man an etwas bislang Unveröffentlichtem forscht, mag man durch Vergleiche und Hinweise in anderen Gebieten weiterkommen. Die
Arbeit ist meine Leistung und die ARGE Fiskalphilatelie hat seinerzeit
versucht, mich mit vorgefundenem Material und Sammlungsteilen zu
unterstützen. Die Arge Fiskal in Deutschland baut parallel dazu eine Gesetzes- und Verordnungssammlung auf, in der viele meiner Unterlagen auch im Original oder Archivkopie eingesehen werden können. |